Umfassende und kleine energetische Sanierung
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen:
- Energie sparende und ökologische Maßnahmen
- Errichtung oder Umgestaltung der Haustechnikanlagen
- Sicherheitsmaßnahmen an Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen
- Schaffung von neuem Wohnraum in bestehenden Gebäuden
- Erhaltungsarbeiten an Mehrfamilienwohnhäusern und bei Eigenheimen
Förderberechtigt sind Hauseigentümer, Mieter, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte.
Ihre Förderung
- Umfassende Sanierung: Bei der Förderung kann zwischen einem nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30 % zu einem Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 14 Jahren oder einem Direktzuschuss im Ausmaß von 15 % der förderbaren Kosten gewählt werden.
- Kleine Sanierung: Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 15 % zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
Informationen erhalten Sie hier:
Land Steiermark, FA Energie und Wohnbau
Web: www.wohnbau.steiermark.at