Gefördert werden Elektro-PKW, Brennstoffzellen-, Plug-in Hybridfahrzeuge, und Range Extender mit einer vollelektrischen Reichweite von mindestens 40 km. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) darf 50.000 € nicht überschreiten. Ebenso werden E-Motorräder und E-Mopeds gefördert. Die Beantragung zur Förderung ist bis 31. Dezember 2019 möglich, sofern das Förderbudget nicht ausgeschöpft ist.
Förderberechtigt sind Privatpersonen.
Ihre Förderung (inklusive E-Mobilitätsbonus Fahrzeughändler)
Steiermarkbonus
Informationen erhalten Sie hier:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam E-Mobilität für Private
Tel.: (+43 1) 31631-733
Mail: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
Web: www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen/2018/e-mobilitaet-fuer-private-2/
Hier finden Sie die notwendigen Förderunterlagen:
Gefördert werden Elektro-PKW, Brennstoffzellen-, Plug-in Hybridfahrzeuge, und Range Extender mit einer vollelektrischen Reichweite. Ebenso werden E-Motorräder und E-Mopeds gefördert. Die Beantragung zur Förderung ist bis 31. Dezember 2019 möglich, sofern das Förderbudget nicht ausgeschöpft ist.
Förderfähig sind Unternehmen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung zur Förderung ansuchen. Landwirtschaftliche Projekte erhalten Mittel aus dem Förderungsprogamm klimaaktiv mobil, wenn diese nicht im Rahmen der Landwirtschaftsförderung (Ländliche Entwicklung) förderungsfähig sind.
Ihre Förderung
Informationen erhalten Sie hier:
Henry Consult
klimaaktiv mobil Beratungsteam: DI Markus Schuster, Bettina Pöllinger, MA MSc, DI Gilbert Gugg
Tel.: 01/504 12 58 – 50,
Mail: office@mobilitaetsmanagement.at
Web: www.mobilitaetsmanagement.at oder www.klimaaktiv.at/mobilitaet
Hier finden Sie die notwendigen Förderunterlagen:
Gefördert werden sämtliche Mobilitätsmaßnahmen, die freiwillig umgesetzt werden und zu einer CO2-Einsparung führen. Dazu zählen beispielsweise die Anschaffung von Elektrofahrzeugen (z.B. E-Stapler), E-Ladeinfrastrukturen, Einrichtung eines Radverleihs, Umstellung des Transportsystems auf das Förderband, Transportrationalisierung.
Förderfähig sind Unternehmen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung zur Förderung ansuchen. Landwirtschaftliche Projekte erhalten Mittel aus dem Förderungsprogamm klimaaktiv mobil, wenn diese nicht im Rahmen der Landwirtschaftsförderung (Ländliche Entwicklung) förderungsfähig sind.
Ihre Förderung
Kostenfreie Förderberatung erhalten Sie hier:
Henry Consult
klimaaktiv mobil Beratungsteam: DI Markus Schuster, Bettina Pöllinger, MA MSc, DI Gilbert Gugg
Tel.: 01/504 12 58 – 50,
Mail: office@mobilitaetsmanagement.at
Web: www.mobilitaetsmanagement.at oder www.klimaaktiv.at/mobilitaet
Hier finden Sie die notwendigen Förderunterlagen: