Effizienzsteigerung landwirtschaftlicher
Maschinen und Traktoren

Einzelbetriebliche Investitionsförderung – Verbesserung der Umweltwirkung (LE 2014 – 2020, VHA 4.1.1)

Verbesserung der Umweltwirkung (Emissionsvermeidung, Ressourcenschonung, Energieeffizienz) von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen durch technische Adaptierung oder Geltendmachung von Mehrkosten für besonders umweltschonende Neuanschaffung, z.B:

  • Reifendruckanlage,
  • GPS-Systeme oder Parallelfahrsysteme,
  • Elektrifizierung von Landmaschinen (z.B. E-Hoflader).

Förderberechtigt sind Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, sofern der Gebietskörperschaftsanteil 25 % nicht übersteigt. Es müssen mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet und ein Arbeitsbedarf von wenigstens 0,3 betrieblichen Arbeitskraftstunden bestehen.

 

Ihre Förderung

  • Investitionskosten-Zuschuss von 40 % der anrechenbaren Nettoinvestitionskosten bzw. der umweltrelevanten Mehrkosten

Informationen erhalten Sie hier:

Landwirtschaftskammer Steiermark

DI Gerhard Thomaser, Tel.: 0316/8050-1262, Mail: gerhard.thomaser@lk-stmk.at

und bei Allgemeinberater/innen in Ihrer zuständigen Bezirkskammer