Verbesserung der Umweltwirkung (Emissionsvermeidung, Ressourcenschonung, Energieeffizienz) von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen durch technische Adaptierung oder Geltendmachung von Mehrkosten für besonders umweltschonende Neuanschaffung, z.B:
Förderberechtigt sind Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, sofern der Gebietskörperschaftsanteil 25 % nicht übersteigt. Es müssen mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet und ein Arbeitsbedarf von wenigstens 0,3 betrieblichen Arbeitskraftstunden bestehen.
Ihre Förderung
Informationen erhalten Sie hier:
Landwirtschaftskammer Steiermark
DI Gerhard Thomaser, Tel.: 0316/8050-1262, Mail: gerhard.thomaser@lk-stmk.at
und bei Allgemeinberater/innen in Ihrer zuständigen Bezirkskammer