Scheitholz-, Hackgut- und Pelletsheizungen

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (LE 2014 – 2020, M 4.1.1)

Unterstützt werden bauliche und technische Investitionen für Biomasseheizanlagen: Scheitholz-, Energiekorn- und Hackgutanlagen. Nicht förderbar sind Pellets- und Kombifeuerungen.

Zur Einreichung berechtigt sind Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, sofern der Gebietskörperschaftsanteil 25 % nicht übersteigt. Es müssen mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet und ein Arbeitsbedarf von wenigstens 0,3 betrieblichen Arbeitskraftstunden bestehen.

 

 

Ihre Förderung Scheitholz- und Energiekorn Hackgut bis 100kW Hackgut über 100kW
Förderhöhe: 20 %
max. 2.000 €
20 %
max. 4.000 €
20 %
Förderhöhe Junglandwirte/innen 25 %
max. 2.500 €
25 %
max. € 5.000 €
25 %
Förderhöhe Bergbauernbetriebe
(ab 181 BHK-Punkte)
30 %
max. 3.000 €
30 %
max. 6.000 €
30 %

 

Informationen erhalten Sie hier:

Landwirtschaftskammer Steiermark

DI Gerhard Thomaser, Tel.: 0316/8050-1262, Mail: gerhard.thomaser@lk-stmk.at

und bei Allgemeinberater/innen in Ihrer zuständigen Bezirkskammer.

 

 

Biomasse-Heizungen 2018 (Land Steiermark)

Gefördert wird die Lieferung und Montage von neuen Scheitholz- und Kombikesseln sowie von automatisch beschickten Holzheizungen (Hackgut oder Pellets). Die Förderung beinhaltet die Ersterrichtung sowie die Erneuerung der Heizung.

Förderberechtigt sind Private, Unternehmen, bei denen eine De-minimis Förderung möglich ist, sowie

landwirtschaftliche Betriebe. Bei landwirtschaftlichen Betrieben dürfen keine anderen landwirtschaftlichen Förderungen möglich sein (siehe Förderung Biomasse-Kleinfeuerungen).

 

Ihre Förderung

  • 300 € für Scheitholz- und Kombikessel (im Großraum Graz nicht möglich)
  • bis zu 3.600 € für automatisch beschickte Biomasseheizung

 

Die maximal mögliche Förderung ist mit 25 % der zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.

 

Informationen erhalten Sie hier:

Land Steiermark, FA Energie und Wohnbau

Frau Manuela Albertani , Tel.: 0316/877-4780, Mail: manuela.albertani@stmk.gv.at

 

Web: www.wohnbau.steiermark.at

Förderunterlagen: http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600578/113383975/

Förderunterlagen: http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600582/113383975/

 

 

 

Holzheizungen 2018 (Klima- und Energiefond)

… coming soon

Förderaktion für die Errichtung von Pellets- und Hackgutzentralheizungsgeräten und Pelletskaminöfen. Förderberechtigt sind private Haushalte.

 

Informationen erhalten Sie hier:

Klima- und Energiefonds

Tel.: 01/585 03 90, Mail: office@klimafonds.gv.at

 

Web: www.klimafonds.gv.at

 

 

Holzheizung < 400 kW (UFI)

Gefördert werden Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 400 kW.

 

Es werden Förderungsmittel für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Die Wärmeversorgung von privaten Gebäuden ist nicht möglich. Landwirtschaftliche Betriebe können, sofern keine andere landwirtschaftliche Förderung möglich ist, einreichen, wenn mit der Heizung ein Betriebsgebäude und nicht das private Wohnhaus versorgt wird.

 

Ihre Förderung

  • bis 50 kW: 155 Euro/kW
  • für jedes weitere kW unter 400 kW: 70 Euro/kW

 

Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

 

Informationen erhalten Sie hier:

Serviceteam Umweltfreundlich Heizen
Tel: 01/31 6 31-714, Mail: umwelt@kommunalkredit.at

 

Web: www.umweltfoerderung.at

Förderunterlagen: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/umweltfreundlich-heizen/navigator/waerme/holzheizung-400-kw-3.html