Unterstützt werden bauliche und technische Investitionen für Biomasseheizanlagen: Scheitholz-, Energiekorn- und Hackgutanlagen. Nicht förderbar sind Pellets- und Kombifeuerungen.
Zur Einreichung berechtigt sind Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, sofern der Gebietskörperschaftsanteil 25 % nicht übersteigt. Es müssen mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet und ein Arbeitsbedarf von wenigstens 0,3 betrieblichen Arbeitskraftstunden bestehen.
Ihre Förderung | Scheitholz- und Energiekorn | Hackgut bis 100kW | Hackgut über 100kW |
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Förderhöhe: | 20 % max. 2.000 € |
20 % max. 4.000 € |
20 % |
Förderhöhe Junglandwirte/innen | 25 % max. 2.500 € |
25 % max. € 5.000 € |
25 % |
Förderhöhe Bergbauernbetriebe (ab 181 BHK-Punkte) |
30 % max. 3.000 € |
30 % max. 6.000 € |
30 % |
Informationen erhalten Sie hier:
Landwirtschaftskammer Steiermark
DI Gerhard Thomaser, Tel.: 0316/8050-1262, Mail: gerhard.thomaser@lk-stmk.at
und bei Allgemeinberater/innen in Ihrer zuständigen Bezirkskammer.
Gefördert wird die Lieferung und Montage von neuen Scheitholz- und Kombikesseln sowie von automatisch beschickten Holzheizungen (Hackgut oder Pellets). Die Förderung beinhaltet die Ersterrichtung sowie die Erneuerung der Heizung.
Förderberechtigt sind Private, Unternehmen, bei denen eine De-minimis Förderung möglich ist, sowie
landwirtschaftliche Betriebe. Bei landwirtschaftlichen Betrieben dürfen keine anderen landwirtschaftlichen Förderungen möglich sein (siehe Förderung Biomasse-Kleinfeuerungen).
Ihre Förderung
Die maximal mögliche Förderung ist mit 25 % der zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Informationen erhalten Sie hier:
Land Steiermark, FA Energie und Wohnbau
Frau Manuela Albertani , Tel.: 0316/877-4780, Mail: manuela.albertani@stmk.gv.at
Web: www.wohnbau.steiermark.at
Förderunterlagen: http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600578/113383975/
Förderunterlagen: http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600582/113383975/
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Förderaktion für die Errichtung von Pellets- und Hackgutzentralheizungsgeräten und Pelletskaminöfen. Förderberechtigt sind private Haushalte.
Informationen erhalten Sie hier:
Klima- und Energiefonds
Tel.: 01/585 03 90, Mail: office@klimafonds.gv.at
Web: www.klimafonds.gv.at
Gefördert werden Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 400 kW.
Es werden Förderungsmittel für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Die Wärmeversorgung von privaten Gebäuden ist nicht möglich. Landwirtschaftliche Betriebe können, sofern keine andere landwirtschaftliche Förderung möglich ist, einreichen, wenn mit der Heizung ein Betriebsgebäude und nicht das private Wohnhaus versorgt wird.
Ihre Förderung
Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Informationen erhalten Sie hier:
Serviceteam Umweltfreundlich Heizen
Tel: 01/31 6 31-714, Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Förderunterlagen: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/umweltfreundlich-heizen/navigator/waerme/holzheizung-400-kw-3.html