Photovoltaik-Inselanlagen

Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Bereich Alm-/Alpgebäude (LE 2014 – 2020, VHA 4.1.1)

Gefördert werden bauliche und technische Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude, z.B. Photovoltaik-Inselanlagen inklusive Stromspeicher zur Energieversorgung.

 

Förderberechtigt sind Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, sofern der Gebietskörperschaftsanteil 25 % nicht übersteigt. Es müssen mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet und ein Arbeitsbedarf von wenigstens 0,3 betrieblichen Arbeitskraftstunden bestehen.

 

Ihre Förderung

  • Mindestinvestition 10.000 €
  • Investitionskosten-Zuschuss von 40 % der anrechenbaren Nettoinvestitionskosten

Informationen erhalten Sie hier:

Landwirtschaftskammer Steiermark

DI Gerhard Thomaser, Tel.: 0316/8050-1262, Mail: gerhard.thomaser@lk-stmk.at

und bei Allgemeinberater/innen in Ihrer zuständigen Bezirkskammer.