Gefördert werden bauliche und technische Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude, z.B. Photovoltaik-Inselanlagen inklusive Stromspeicher zur Energieversorgung.
Förderberechtigt sind Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, sofern der Gebietskörperschaftsanteil 25 % nicht übersteigt. Es müssen mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet und ein Arbeitsbedarf von wenigstens 0,3 betrieblichen Arbeitskraftstunden bestehen.
Ihre Förderung
Informationen erhalten Sie hier:
Landwirtschaftskammer Steiermark
DI Gerhard Thomaser, Tel.: 0316/8050-1262, Mail: gerhard.thomaser@lk-stmk.at
und bei Allgemeinberater/innen in Ihrer zuständigen Bezirkskammer.